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Sprachdienstleistungen
für Privatkunden

Lassen Sie Ihre privaten Unterlagen im Vertrauen und unter Berücksichtigung Ihrer Ziele übersetzen.

Ich helfe Privatkunden bei den verschiedenen Antragsverfahren bei den Behörden oder bei Bildungseinrichtungen, indem ich ihre persönlichen Urkunden ins Englische oder ins Deutsche übersetze.

Kontakt aufnehmen

Ob Sie eine einzelne Urkunde oder mehrere übersetzen lassen müssen, dies kann stressig sein.

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung, auch in Deutschland als bestätigte Übersetzung bekannt, und Sie wissen nicht, womit Sie anfangen sollen. Oder vielleicht machen Sie sich Sorgen darüber, wie man mit Ihren persönlichen Daten umgehen wird. Sie möchten mit jemandem zusammenarbeiten, für den der Schutz Ihrer persönlichen Daten oberste Priorität hat.

Wie wäre es, wenn Ihre Dokumente von jemandem übersetzt werden, der schon einmal in Ihrer Lage war?

Als ein Expat, der seit 2015 in Deutschland wohnt, musste ich übersetzte Unterlagen mehrmals als Teil eines Antrags einreichen, deswegen verstehe ich Ihre Situation. Ich kenne mich mit dem Antragsverfahren bei den Behörden aus, wie zum Beispiel beim Kreisverwaltungsreferat (KVR), beim Bürgerbüro oder bei der Zeugnisanerkennungsstelle.

Außerdem bin ich eine staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache in Bayern und daher dazu qualifiziert, beglaubigte Übersetzungen anzubieten. Ich werde eine beglaubigte Übersetzung anfertigen, die Sie mit Zuversicht einreichen können.

Sind Sie für den nächsten Schritt bereit? Erfahren Sie, wie wir zusammenarbeiten können.

Während eines kurzen, kostenfreien Beratungsgesprächs werden wir die folgenden Angaben besprechen:

  • ✓welche Unterlagen Sie übersetzen lassen müssen;
  • ✓für welche Behörde oder Bildungseinrichtung sie übersetzt werden müssen;
  • ✓das Format der Unterlagen;
  • ✓bis wann die beglaubigten Übersetzungen benötigt werden; und
  • ✓in welchem Format die Übersetzungen geliefert werden müssen.

Nachdem Sie mir eine PDF-Datei der zu übersetzenden Unterlagen zur Prüfung zugeschickt haben, sende ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, der auf unserem Gespräch und Ihren Unterlagen beruht.

Lassen Sie uns sprechen

Zu den Urkunden, die ich aus dem Englischen ins Deutsche oder umgekehrt übersetze, zählen:

  • ✓Geburtsurkunden
  • ✓Heiratsurkunden
  • ✓Scheidungsurteile
  • ✓Todesurkunden
  • ✓Führerscheine
  • ✓Studienbücher sowie Diplome
  • ✓Lebensläufe und CVs
  • ✓Zeugnisse und weitere Urkunden

FAQs

Für beglaubigte Übersetzungen biete ich einen individuellen projektbezogenen Kostenvoranschlag an. Nach unserem Beratungsgespräch werden Sie ein detailliertes Angebot bekommen, das auf der Anzahl, der Länge und der Formatierung der Urkunden und der benötigten Recherche basiert.

Die Dauer eines Projekts ist von mehreren Faktoren abhängig, wie z. B. die Anzahl von Urkunden, ihre Komplexität, Ihre Abgabefrist und meine Kapazität zur Zeit der Ausstellung des Angebots. Generell rate ich Kunden dazu, Ihre übersetzten Urkunden lang vor Ihrem Termin oder der Einreichungsfrist bereitzuhalten, um Stress zu vermeiden.

Ja, ich verwende KI in meinem Workflow. Allerdings füttere ich KI-Tools - unter keinen Umständen - mit weder Geschäfts- noch Privatkundendaten. Die Vertraulichkeit ist meine Priorität. Dazu überprüfe ich stets die Ausgabe von KI-Tools auf ihre Richtigkeit und ihre Übereinstimmung.

Bevor ich den Auftrag annehme, muss ich das Dokument überprüfen, wenn es vollständig aus handschriftlichem Text besteht. Eine klar lesbare PDF-Datei reicht, um dies festzulegen. Wenn es sich jedoch um Signaturen in ansonsten maschinell ausgedruckten Urkunden handelt, werden die Namen entweder vermerkt, wenn es sich um eine lesbare Signatur handelt, oder mit der Bemerkung „unlesbare Signatur" oder ähnlich versehen, wenn sie nicht lesbar ist.

Ich benötige einen Scan Ihrer Urkunden, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei. Diese können Sie mir einfach durch das Kontaktformular dieser Webseite zuschicken.

Bei jedem Projekt, einschließlich Urkundenübersetzungen, führe ich einen mehrstufigen Korrekturlese- und Qualitätsprüfungsprozess durch. Das heißt, ich lese jede Urkunde mehrmals durch und suche nach einem spezifischen Merkmal oder Fehler in jedem Verlauf. Ich hetze mich nicht durch diesen Prozess, damit ich keine Fehler oder fehlende Informationen übersehe.

Die Berufsbezeichnung Übersetzer oder Übersetzerin ist weder in Deutschland noch in den U.S.A. gesetzlich geschützt. Sie können jedoch herausfinden, ob jemand dazu qualifiziert ist, indem Sie nach ihren Qualifikationen suchen. In meinem Fall habe ich, nachdem ich vier Jahre lang am SDI München bei Fachleuten aus der Branche das Übersetzen studiert hatte, im Juli 2025 die bayerische Staatsprüfung für Übersetzer abgelegt und bestanden. Im Februar 2026 wurde ich zur öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerin für die englische Sprache beim Landgericht München I vereidigt. Ich bin auch ein Mitglied im bayerischen Landesverband des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Man kann mich sowohl in der Online-Datenbank der Dolmetscher/Übersetzer auf der BDÜ-Webseite als auch in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Landgerichts München I finden.

Sind Sie bereit zu starten?

Nehmen Sie den Kontakt mit mir auf, um ein kostenloses, kurzes Beratungsgespräch über Ihre Urkunden zu buchen und ein unverbindliches Angebot zu bekommen.

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